LBG - Wirtschafts- und Steuerinformationen

Jahr 2020
November 2020
Steuerlich optimal entscheiden: Verlustrücktrag, COVID-19-Rücklage
Steuerlich optimal entscheiden: Verlustrücktrag, COVID-19-Rücklage
Degressive Abschreibung – Neue Abschreibemöglichkeit für Unternehmer/innen
Degressive Abschreibung – Neue Abschreibemöglichkeit für Unternehmer/innen
Gewinnfreibetrag: Rechtzeitig vor Jahresende nützen und einen Teil Ihres Unternehmensgewinns 2020 steuerfrei stellen
Arbeitgeber-Information: Längere Kündigungsfristen für Arbeiter ab 1. Jänner 2021 – Fristen beachten, Kündigungstermine regeln, Kündigungsentschädigung vermeiden.
Sozialversicherungspflicht von Gewinnausschüttungen an GmbH-Geschäftsführer. Seit 2020 Datenaustausch zwischen Finanz und SVS. Nachzahlungen möglich.
Eine gemischte Liegenschaftsschenkung kann der Immobilienertragsteuer unterliegen. Verbindlichkeiten bzw. Ausgleichszahlungen beachten.
August 2020
Investitionsprämie von 7 % bzw. 14 % – Antragstellung von 1.9.2020 - 28.2.2021
Investitionsprämie von 7 % bzw. 14 % – Antragstellung von 1.9.2020 - 28.2.2021
Kollektivvertrag Handel: Verpflichtende Umstellung auf neues Gehaltsschema bis spätestens 1.12.2021. Vorzeitige Umstellung kann betriebsindividuell sinnvoll sein.
NPO-Zuschuss verfügbar für gemeinnützige Vereine, Feuerwehren, Kirchen, ausgegliederte Rechtsträger – Warum sich eine Antragstellung jedenfalls lohnt
Lehrlingsbonus: Bis zu 3.000 Euro Förderung für Lehrverhältnisse mit Start 16.3. bis 31.10.2020
Lehrlingsbonus: Bis zu 3.000 Euro Förderung für Lehrverhältnisse mit Start 16.3. bis 31.10.2020.
Juli 2020
Wie wird die Richtigkeit von Angaben zu Zuschüssen, Garantien und Kurzarbeitsbeihilfen durch die Finanz später nachgeprüft?
Wann ist ein Vorsteuerabzug bei der Vermietung von Wohnraum an einen Gesellschafter ausgeschlossen?
Wann ist ein Vorsteuerabzug bei der Vermietung von Wohnraum an einen Gesellschafter ausgeschlossen?
Gründen Sie Ihr Unternehmen, gerade jetzt! Ein Bedarf an Unternehmer/innen, die Lösungen schaffen, gibt es in jeder Wirtschaftsphase.
Juni 2020
Umwandlung einer GmbH – in Zeiten der Corona-Krise eine Überlegung wert?
Umwandlung einer GmbH – in Zeiten der Corona-Krise eine Überlegung wert?
Vorsteuerrückerstattung aus dem Ausland rechtzeitig beantragen: Fallfristen für Drittstaaten (30.6.2020) bzw. für EU-Staaten (30.09.2020) beachten
Vorsteuerrückerstattung aus dem Ausland rechtzeitig beantragen
Härtefall-Fonds: Ausweitung der Förderdauer von drei auf sechs Monate, Betrachtungszeitraum bis 15.12.2020, Comeback-Bonus von € 500 / Monat
Härtefall-Fonds: Ausweitung der Förderdauer von drei auf sechs Monate
Arbeitgeber-Wissen – Was sollten Arbeitnehmer/innen bei der Wahl des Urlaubsziels beachten
Arbeitgeber-Wissen – Was sollten Arbeitnehmer/innen bei der Wahl des Urlaubsziels beachten
Mai 2020
COVID-19 – Liquidität: Überblick und Details zu aktuell geltenden liquiditätsfördernden Maßnahmen
Familienhafte Mitarbeit: Steuern, Sozialversicherung und erhaltene Pensions- und Sozialleistungen beachten
Immobilien-Transfer: Zählen Vertragserrichtungskosten zur Gegenleistung im Sinne des § 5 GrEStG und damit zur Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage?
April 2020
Werden Abgaben vorsätzlich verkürzt, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre
Werden Abgaben vorsätzlich verkürzt, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre
Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH: Finanzamt meldet ab 2019 zugeflossene Gewinnausschüttungen automatisch an die SVS
Unter welchen Voraussetzungen haben Selbständige, die nicht freiwillig arbeitslosenversichert sind, trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Corona-Krise: aws-Garantien. Überbrückungskredite für Klein- und Mittelbetriebe, Freie Berufe - jetzt mit Fragen & Antwort-Katalog, Schnellverfahren
Corona-Krise: aws-Garantien. Überbrückungskredite für Klein- und Mittelbetriebe, Freie Berufe
Corona-Krise: Kredite für Exportunternehmen bei der Österreichischen Kontrollbank (OeKB), Bund übernimmt Haftungen für 50-70% der Kredite
Corona-Krise: Kredite für Exportunternehmen bei der Österreichischen Kontrollbank (OeKB)
Corona-Krise: ÖHT Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen für KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft samt Fragen & Antworten
März 2020
Februar 2020
Jänner 2020
Jahr 2019
Dezember 2019
Jahreswechsel Informationen
Der Jahreswechsel rückt mit großen Schritten näher! Damit verbunden sind wichtige Fallfristen, die
nicht versäumt werden sollten. Abhängig von der individuellen betrieblichen Situation, erwarteten
Jahresergebnissen, der Rechtsform, der anzuwendenden Gewinnermittlungsart, der Liquidität und
vielem mehr macht es Sinn, Entscheidungen über die Ausübung von vielfältigen Wahlrechten,
Maßnahmen zur Ergebnisoptimierung oder auch zur Abänderung der aktuellen Rechtsform zu treffen.
Wer seine Chancen noch rechtzeitig vor dem 31.12.2019 nützen möchte, findet im kompakten LBGBooklet
„Handlungsbedarf noch bis zum 31.12.2019. Was kommt im Jahr 2020“ eine Auswahl mit
praktischen Handlungsoptionen sowie einen guten Einblick in ausgewählte Neuerungen im Jahr 2020.
Mit 1.1.2020 wird die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) mit der
Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
zusammengeführt. Alle Versicherungsverhältnisse gehen mit 1.1.2020 automatisch auf die SVS über.
Sie finden im „LBG-Praxisleitfaden zur SVS ab 1.1.2020“ kompakt die wichtigsten Fragen und
Antworten rund um die neue SVS und damit für Ihre Sozialversicherung zusammengefasst, ergänzt
um ausgewählte Sozialversicherungstipps für die Praxis, wie
Selbständig oder Dienstnehmer? Seit 1.7.2017 gelten klare Spielregeln.
Keine Abschläge bei Schwerarbeiter- und Hacklerpension bei Pensionsantritt ab 1.1.2020
Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung
Wahlmöglichkeit bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge für
Land- und Forstwirte
Sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Bezüge bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Neue Selbständige: Vermeidung des Beitragszuschlags in der Pflichtversicherung
Wissenswertes zur Selbständigenvorsorge
November 2019
Oktober 2019
September 2019
August 2019
Juli 2019
Juni 2019
Mai 2019
April 2019
März 2019
Februar 2019
Jänner 2019
Steuerreform 2019
Steuerreform 2020/2023 – Heinz Harb, Geschäftsführer bei LBG Österreich,
begrüßt die Eckpunkte der Steuerreform und sieht diese innerhalb der Wirtschaft als ausgewogen.
Wien, 3. Mai 2019] „Die eingeschlagene Richtung stimmt! Nun geht’s um die gesetzliche Ausgestaltung im Detail und die Umsetzung in die Praxis“, so kommentiert Mag. Heinz Harb, Vorsitzender der Geschäftsführung bei LBG Österreich, die am 1. Mai 2019 im Ministerrat präsentierten inhaltlichen Eckpunkte der „Entlastung Österreich“.
Steuerreform erreicht alle Rechtsformen, Unternehmensgrößen und Branchen
„Geringverdiener werden sowohl durch die etappenweise Absenkung des Steuertarifs als auch durch den neuen Sozialversicherungsbonus entlastet. Vom sinkenden Einkommensteuertarif und dem erhöhten Gewinn-Grundfreibetrag profitieren auch Einzelunternehmer, Selbständige und Landwirte. Der in zwei Etappen reduzierte Körperschaftsteuertarif bringt vor allem den zahlreichen Familien-GmbHs eine Entlastung. Die fokussierte Steuerentlastung ist ausgewogen und erreicht alle Unternehmensgrößen, Rechtsformen und Branchen in Österreichs Wirtschaft,“ so Harb.
Etappenweises Inkrafttreten macht die Finanzierung und damit Umsetzung realistisch
„Natürlich haben sich viele ein rascheres Inkrafttreten und damit eine frühere Steuerentlastung gewünscht. Die Bundesregierung hat sich aber ganz offensichtlich in Hinblick auf eine realistische Finanzierung und auch eine Verteilung der von der Steuerreform ausgehenden wirtschaftlichen Impulse für eine etappenweise Umsetzung entschieden. Für die Unternehmenspraxis ist nun wichtig, dass die gesetzlichen Grundlagen rasch erarbeitet werden und die Beschlussfassung nicht erst kurz vor dem jeweiligen Inkrafttreten erfolgt, damit eine vernünftige Planbarkeit für Unternehmen möglich ist,“ so Harb weiter.
Oftmals diskutierte steuersystematische Themen sollen nun Eingang in die Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes ab 2021 finden
„Steuersystematische Themen des Ertragsteuerrechts werden in der Neukodifikation des in die Jahre gekommenen Einkommensteuergesetzes 1988 verankert und sollen 2021 in Kraft treten. Wesentliche zu erwartende Themen wurden im Ministeratsbeschluss genannt. Vieles davon fand sich auch schon, allerdings damals uneinheitlich vertreten, im Bericht der Steuerreformkommission 2014. Der politische Wille zur Umsetzung scheint nun vorhanden zu sein“, so Harb.
LBG Österreich hat alle bis dato bekannten und wesentlichen Informationen zum Vorhaben der Bundesregierung in der Fach-Broschüre „Steuerreform 2020/23 | Überblick für die Praxis“ zusammengefasst