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LBG Wirtschafts- & Steuerinformationen

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Steuerreform 2019

Steuerreform 2020/2023 – Heinz Harb, Geschäftsführer bei LBG Österreich,

begrüßt die Eckpunkte der Steuerreform und sieht diese innerhalb der Wirtschaft als ausgewogen.

Wien, 3. Mai 2019 „Die eingeschlagene Richtung stimmt! Nun geht’s um die gesetzliche Ausgestaltung im Detail und die Umsetzung in die Praxis“, so kommentiert Mag. Heinz Harb, Vorsitzender der Geschäftsführung bei LBG Österreich, die am 1. Mai 2019 im Ministerrat präsentierten inhaltlichen Eckpunkte der „Entlastung Österreich“.

Steuerreform erreicht alle Rechtsformen, Unternehmensgrößen und Branchen

„Geringverdiener werden sowohl durch die etappenweise Absenkung des Steuertarifs als auch durch den neuen Sozialversicherungsbonus entlastet. Vom sinkenden Einkommensteuertarif und dem erhöhten Gewinn-Grundfreibetrag profitieren auch Einzelunternehmer, Selbständige und Landwirte.

Der in zwei Etappen reduzierte Körperschaftsteuertarif bringt vor allem den zahlreichen Familien-GmbHs eine Entlastung.

Die fokussierte Steuerentlastung ist ausgewogen und erreicht alle Unternehmensgrößen,  Rechtsformen und Branchen in Österreichs Wirtschaft,“ so Harb.

Etappenweises Inkrafttreten macht die Finanzierung und damit Umsetzung realistisch

„Natürlich haben sich viele ein rascheres Inkrafttreten und damit eine frühere Steuerentlastung gewünscht. Die Bundesregierung hat sich aber ganz offensichtlich in Hinblick auf eine realistische Finanzierung und auch eine Verteilung der von der Steuerreform ausgehenden wirtschaftlichen Impulse für eine etappenweise Umsetzung entschieden.

Für die Unternehmenspraxis ist nun wichtig, dass die gesetzlichen Grundlagen rasch erarbeitet werden und die Beschlussfassung nicht erst kurz vor dem jeweiligen Inkrafttreten erfolgt, damit eine vernünftige Planbarkeit für Unternehmen möglich ist,“ so Harb weiter.

Oftmals diskutierte steuersystematische Themen sollen nun Eingang in die Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes ab 2021 finden

„Steuersystematische Themen des Ertragsteuerrechts werden in der Neukodifikation des in die Jahre gekommenen Einkommensteuergesetzes 1988 verankert und sollen 2021 in Kraft treten. Wesentliche zu erwartende Themen wurden im Ministeratsbeschluss genannt. Vieles davon fand sich auch schon, allerdings damals uneinheitlich vertreten, im Bericht der Steuerreformkommission 2014. Der politische Wille zur Umsetzung scheint nun vorhanden zu sein“, so Harb. 

LBG Österreich hat alle bis dato bekannten und wesentlichen Informationen zum Vorhaben der Bundesregierung in der Fach-Broschüre „Steuerreform 2020/23 | Überblick für die Praxis“ zusammengefasst