Bestattungsvorsorge

Unabhängigkeit über das Leben hinaus

Blicken Sie beruhigt in die Zukunft. Mit der ERGO Bestattungsvorsorge unterstützen Sie Ihre Lieben in einer emotional schwierigen Zeit. 

Sorgen Sie vor und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin!

Sie möchten Ihren letzten Weg genauso regeln und planen, wie Sie es bis jetzt auch getan haben. Mit einer Vorsorge, die über das Leben hinaus geht.

 

So wie Sie es wünschen: individuell und unabhängig. Und Sie möchten Ihre Familie oder Personen, die Ihnen nahe stehen, in dieser schwierigen Situation vor finanziellen Belastungen schützen.

 

Mit einer  Bestattungsvorsorge können Sie bereits heute alles regeln und ohne Sorge in die Zukunft blicken. Und Sie haben die Gewissheit, Ihren Abschied und Ihren letzten Weg ohne finanzielle Belastungen Ihrer Liebsten und nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Ihre Vorteile

  • Ihren Angehörigen steht das Kapital sofort zur Verfügung.

  • Lebenslanger Ablebensschutz: Ihre finanzielle Vorsorge für den Todesfall und die Unterstützung Ihrer Hinterbliebenen.

  • Unkomplizierte Abwicklung durch namentliches Bezugsrecht: Sie entscheiden, wer das Geld bekommen soll.

  • Wählbare Versicherungssumme: Mindestens 4.000 Euro bis max. 30.000 Euro.

  • Auf Wunsch können Sie eine Grabpflegevorsorge inkludieren. Das bedeutet: Ein gewählter Anteil Ihrer Versicherungssumme wird als Jahresrente für 10 Jahre ausbezahlt.

  • Sofortschutz: Wir ermöglichen einen sofort gültigen Versicherungsschutz bei Unfall.

  • Auch eventuelle Überführungskosten aus dem In- oder Ausland sind bis zu 30.000 Euro inkludiert.

Sie möchten Ihren letzten Weg genauso regeln und planen wie Sie es bis jetzt auch getan haben. Mit einer Vorsorge, die über das Leben hinaus geht.

Hinweis: ERGO Bestattungsvorsorge ist eine Ablebensversicherung der ERGO Versicherung AG.

Die Bestattungsvorsorge ist eine klassische Lebensversicherung der ERGO Versicherung AG für den
Ablebensfall mit lebenslanger Laufzeit und abgekürzter Prämienzahlungsdauer.

Ihre Einzahlungen enthalten 4 % Versicherungssteuer sowie Kosten für Abschluss, Verwaltung und
Risikoübernahme sowie Zuschläge bei unterjähriger Prämienzahlung.

Die Versicherungssteuer muss von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden. Die Kosten sind
Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen dieser Lebensversicherung und im
Versicherungsantrag angeführt. Die Kosten bestimmen sich durch Abschlussalter der versicherten
Person(en), Prämienzahlungsdauer, gewählte Einzahlungsart und den tariflichen bzw. gewählten
Versicherungsschutz.

Die Veranlagung für diesen Versicherungsvertrag erfolgt im klassischen Versicherungsdeckungsstock
der ERGO Versicherung AG.

Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens und getrennt vom übrigen
Vermögen des Unternehmens zu verwalten. Die Überwachung des klassischen Deckungsstocks
erfolgt durch einen von der Finanzmarktaufsicht bestellten Treuhänder bzw. dessen Stellvertreter.

Ansprüche im Konkursfall werden – soweit dies anteilig möglich ist – aus dem jeweiligen
Deckungsstock bevorzugt befriedigt. Es sind daher auch Verluste möglich.

Gewinnanteile bei der klassischen Veranlagung erhöhen die im klassischen Deckungsstock
veranlagte Deckungsrückstellung. Gewinnanteile werden von der ERGO Versicherung AG
insbesondere dann zugewiesen, wenn die erwirtschafteten Veranlagungserträge im klassischen
Deckungsstock über dem Garantiezins (0,5 %) liegen. Der aktuelle Stand der Gewinnbeteiligung kann
auch sinken, weil die Gewinnbeteiligung bei sehr ungünstiger Entwicklung zur Sicherstellung der
garantierten Leistungen verwendet werden kann (garantiestützende Gewinnbeteiligung). Künftige
Gewinnanteile können nicht vorausgesehen werden, Aussagen darüber sind daher unverbindlich.
Nähere Ausführungen zur garantiestützenden Gewinnbeteiligung stehen in den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen (AVBs) zum Produkt. Sie finden diese unter ergo-
versicherung.at/service/versicherungsbedingungen

Die Prämienhöhe zur gewählten Versicherungssumme wird anhand des Alters der versicherten
Person und der Einzahlungsart sowie Prämienzahlungsdauer ermittelt.

Im Ablebensfall innerhalb der ersten 30 Monate ab Versicherungsbeginn leisten wir die bis dahin
bezahlten Versicherungsprämien abzüglich Versicherungssteuer. Nach Ablauf der ersten 30 Monate
leisten wir die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich etwaiger Gewinnanteile. Ausnahme: Bei
Unfalltod wird immer die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich etwaiger Gewinnanteile geleistet.
Die laufenden Einzahlungen (Versicherungsprämien) enden mit der vereinbarten
Prämienzahlungsdauer. Aufgrund der lebenslangen Laufzeit gibt es keine Leistung im Erlebensfall.

Die ERGO Versicherung AG kann nur sicherstellen, dass die Versicherungssumme für die Bestattung
verwendet wird, sofern die ERGO Versicherung AG als Bezugsberechtige bestimmt und eine
Bestattungsverfügung erteilt wird.

Die Überführungskosten und Serviceleistungen sind automatisch bei Unfalltod oder nach 30 Monaten
ab Versicherungsbeginn mitversichert, solange die Versicherungssumme zuzüglich aktuellem Stand
der Gewinnbeteiligung mindestens ein Drittel der behördlich festgelegten gewöhnlichen
Beerdigungskosten gemäß § 159 VersVG (siehe ergo-
versicherung.at/absicherung/bestattungsvorsorge/gewoehnliche-beerdigungskosten) beträgt, das sind
derzeit 5.000 Euro.

Bei vorzeitig prämienfrei gestellten Verträgen werden die Überführungskosten und Serviceleistungen
nicht übernommen, eine aufliegende Bestattungsverfügung wird gegenstandslos. Eine vorzeitige
Prämienfreistellung reduziert die Versicherungssumme – somit auch den Anteil für die Grabpflege.

Unterschreitet der für die Grabpflege reservierte Teil der Versicherungssumme ein Zehntel der jeweils
gültigen behördlich festgesetzten gewöhnlichen Beerdigungskosten, entfällt der Anspruch auf
 

Grabpflege. Der dafür vorgesehene Anteil der Versicherungssumme wird auch für die Bezahlung der
Bestattungskosten verwendet.

Bei vorzeitiger Kündigung (Rückkauf), insbesondere nach kurzer Bestandsdauer, erhält die
Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer aufgrund der Kosten für Abschluss,
Verwaltung und Risikoübernahme, allfälliger Zuschläge bei unterjähriger Prämienzahlung und dem
Abschlag bei Rückkauf nicht die gesamten Einzahlungen zurück.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und
gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen
Verhältnissen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt und künftigen
Änderungen unterworfen sein kann.