Sichern Sie Ihr Unternehmen ab - wir beraten Sie zu Abfertigungsrückdeckungsversicherung, betriebliche Pensionsvorsorge & Co.
Mittels objektiver Risikoanalyse entwickeln unsere Experten ein auf Ihre unternehmerischen Anforderungen abgestimmtes Sicherheitskonzept.
Lösen Sie das Dienstverhältnis eines Mitarbeiters Ihres Betriebes oder geht er/sie in Pension, sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die Mitarbeiter, die nicht unter die Abfertigung NEU fallen, eine Abfertigung zu zahlen.
Der kurzfristige Liquiditätsbedarf kann Ihren Betrieb gefährden, wenn nicht entsprechend vorgesorgt wird.
Mit der Abfertigungsrückdeckungsversicherung sichern Sie die finanziellen Mittel in Ihrem Betrieb. Dadurch werden die individuellen Abfertigungsansprüche zum jeweiligen Pensionsalter mit einer Versicherung (KESt-freie Versicherungsleistung) finanziert.
Vorteile für den Dienstgeber
Die betriebliche Kollektivversicherung garantiert als Form der klassischen Rentenversicherung eine Garantieverzinsung und weiters die bei Teilnahmebeginn zur Anwendung kommenden Sterbetafeln und somit eine garantierten Zusatzpension.
Vorteile für den Dienstgeber
Vorteile für den Dienstnehmer
Die Pensionszusage (Direkte Leistungszusage) ist besonders für qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte, deren Betriebstreue und Einsatz honoriert werden soll, geeignet. Die Pensionszusage ist auch ein attraktives Vorsorgeinstrument für den Unternehmer selbst. So können z.B. auch geschäftsführende Gesellschafter (unabhängig von der Höhe ihrer Beteiligung) für sich und ihre Familie optimal vorsorgen.
Vorteile für den Dienstgeber
Vorteile für den Dienstnehmer
Unter Zukunftssicherung sind Personenversicherungen zu verstehen, die Sie als Arbeitgeber (als Versicherungsnehmer) für Ihre Mitarbeiter (als versicherte Personen und direkt Bezugsberechtigte) finanzieren.
Prämienzahlungen bis zu einem Betrag von 300 Euro pro Jahr und Mitarbeiter sind steuerfrei möglich und lohnnebenkostenfrei. Auch die spätere Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt in der Regel steuerfrei. Beim Arbeitgeber sind die Versicherungsprämien in voller Höhe als Betriebsausgabe anerkannt. Es besteht die Möglichkeit, die Zukunftssicherung für alle Mitarbeiter oder auch nur für bestimmte objektiv abgrenzbare Gruppen (z.B. nach mindestens 5 Dienstjahren) abzuschließen, wobei für verschiedene Gruppen auch unterschiedliche Versicherungsprodukte verwendet werden können.
Vorteile für den Dienstgeber
Vorteile für den Dienstnehmer
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