Lebensversicherung

KindersparER GO!

Mit dieser flexiblen Vorsorge für den Start ins Leben schaffen Sie für Ihre Kinder, Enkel und Patenkinder bis Alter 15 Jahre eine sinnvolle finanzielle Basis für die Zukunft. Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

KindersparER GO!

Eine Kleinigkeit zum Geburtstag, zum Zeugnis oder zu Weihnachten. Wir schenken unseren Kindern und Enkeln jährlich viel Geld. Gut gemeinte Geschenke, die aber meistens gleich ausgegeben und nicht gespart werden. Geld, das später besser verwendet werden könnte. Mit einer Kindervorsorge wie der KindersparER GO! unterstützen Sie ein Kind auf seinem Weg in ein unabhängiges Leben. Egal ob für Ihr eigenes Kind, Enkelkind oder Patenkind – mit KindersparER GO! können Sie Zukunft schenken.

Beruhigend, wenn Kinderträume wahr werden können.

Wollten Sie auch als Astronaut das All erkunden? Als Forscherin neue Tierarten entdecken? Oder als Superheld einfach nur die Welt retten? Kleine Leute haben große Pläne. Die Welt steht ihnen offen und alles ist möglich. Gut, wenn dafür das nötige Startkapital zur Verfügung steht.

Die Vorsorge, die mit Ihrem Kind mitwächst. Auch ein Leben lang

KindersparER GO! wurde speziell als Ausbildungs- und Startvorsorge entwickelt. Mit einem Versicherungssparplan ab 30 Euro im Monat und einem fixen Auszahlungs- sprich Versorgungszeitpunkt, mit 18 oder 25 Jahren. Dann kann Ihr jetzt erwachsenes Kind selbst entscheiden: Auszahlung oder selbst in die Versicherung einsteigen und sie fortführen – z.B. als Pensionsvorsorge.

Vorteile der Kindervorsorge auf einen Blick

  • Startkapital: Sie legen fest wie viel Sie für das Kind einzahlen wollen und wie lange.
  • 2 Versorgungszeitpunkte zur Wahl: wenn das Kind 18 oder 25 Jahre alt ist
  • ERGO wird zum Schutzengel: ERGO übernimmt die Prämienzahlung, wenn Sie bis zum gewählten Versorgungszeitpunkt sterben. Sicher ist sicher: Zur Sicherheit wird dann zu 100% klassisch veranlagt.
  • Ihr Kind ist erwachsen und entscheidet: Vertrag weiterführen, auszahlen lassen oder beides
  • Flexible Veranlagung: klassisch, in nachhaltige Fonds oder beides
  • Spesen & Steuern: KESt-freie Erträge, keine Depotgebühren, keine Ausgabeaufschläge, einkommensteuerfreie Auszahlung am Ende der Laufzeit, 4% Versicherungssteuer auf die Prämie

Wichtige Produkt- und Risikohinweise – mehr Information

KindersparER GO! ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG und eine Lebensversicherung mit flexibler Veranlagung.

Ihre Einzahlungen enthalten 4% Versicherungssteuer sowie Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme. Die zu investierenden Prämien (=Sparprämien) sind Ihre Einzahlungen abzüglich Versicherungssteuer und abzüglich Kosten.

Die Versicherungssteuer muss von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden. Die Kosten sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen dieser Lebensversicherung und im Versicherungsantrag angeführt. Die Kosten bestimmen sich durch Abschlussalter der versicherten Person(en), Laufzeit, gewählte Einzahlungsart und den tariflichen bzw. gewählten Versicherungsschutz.

Die investierte Prämie (Sparprämie) wird von der ERGO Versicherung AG gemäß dem von Ihnen gewünschten Verhältnis im klassischen Versicherungsdeckungsstock veranlagt oder dem Deckungsstock für fondsgebundene Lebensversicherungen zugeführt.

Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens und getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten. Die Überwachung des klassischen Deckungsstocks erfolgt durch einen von der Finanzmarktaufsicht bestellten Treuhänder bzw. dessen Stellvertreter.

Ansprüche im Konkursfall werden - soweit dies anteilig möglich ist - aus dem jeweiligen Deckungsstock bevorzugt befriedigt. Es sind daher auch Verluste möglich.

Gewinnanteile bei der klassischen Veranlagung erhöhen die im klassischen Deckungsstock veranlagte Deckungsrückstellung. Gewinnanteile werden von der ERGO Versicherung AG insbesondere dann zugewiesen, wenn die erwirtschafteten Veranlagungserträge im klassischen Deckungsstock über dem Rechnungszins (0 %) liegen. Zugewiesene Gewinnanteile sind unwiderruflich. Künftige Gewinnanteile können nicht vorausgesehen werden, Aussagen darüber sind daher unverbindlich.

KindersparER GO! ist geeignet für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die für ein Kind vorsorgen wollen und die Sicherheit einer klassischen Veranlagung bevorzugen oder die erhöhten Risiken einer Fondsveranlagung tragen können und während der Laufzeit Kursschwankungen akzeptieren oder gleichzeitig beide Veranlagungswelten wünschen und damit eine Kombination aus Sicherheit und Risiko wählen.

Bei KindersparER GO! stehen Ihnen für eine Fondsveranlagung ausgewählte nachhaltige Fonds verschiedener Assetklassen zur Verfügung. Wählen Sie daraus die für Sie passenden Fonds. Die Wertentwicklung der gewählten Fonds ist unter anderem abhängig von der Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte, von Zinssätzen, Inflationsraten und Währungswechselkursen. Weitere Angaben zum gewählten Fonds finden Sie in dessen "Wesentlichen Anlegerinformationen". Bitte lesen Sie vor Abschluss von KindersparER GO! die "Wesentlichen Anlegerinformationen" des gewählten Fonds.

KindersparER GO! kann zu zwei wählbaren Terminen (=Vorsorgezeitpunkt, Alter des Kindes: 18 bzw. 25 Jahre) vom dann erwachsenen Kind übernommen werden. Dh das Kind wird Versicherungsnehmer UND versicherte Person und führt den Vertrag lebenslang weiter. Es müssen vom erwachsenen Kind keine Gesundheitsfragen ausgefüllt werden.

Zum Versorgungszeitpunkt leistet die ERGO Versicherung die vorhandene Deckungsrückstellung, sofern das Recht auf lebenslange Weiterführung des Versicherungsvertrages nicht ausgeübt wird. Je nach gewählter Veranlagungsstruktur während der abgelaufenen Versicherungsdauer entspricht diese Deckungsrückstellung 

  • dem Ergebnis der klassischen Deckungsstockveranlagung (inklusive der aus der Veranlagung allfällig zugewiesenen Gewinnbeteiligung) oder 
  • dem Ergebnis der Veranlagung in Fonds (= Geldwert der vorhandenen Fondsanteile) oder 
  • dem Ergebnis aus beiden Veranlagungsformen (Summe aus Deckungsstockveranlagung inklusive der aus der Veranlagung allfällig zugewiesenen Gewinnbeteiligung plus Geldwert der vorhandenen Fondsanteile)

Im Ablebensfall der versicherten Person bis zum Versorgungszeitpunkt übernimmt ERGO die weitere Prämienzahlung bis zum Versorgungszeitpunkt in Höhe der letzten vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämie. Dies gilt sofern der Vertrag aufrecht ist und die Prämien bis zum Todeszeitpunkt eingezahlt wurden. Im Ablebensfall nach dem Versorgungszeitpunkt (das erwachsene Kind ist als Versicherungsnehmer in den Vertrag eingetreten und führt in weiter) zahlen wir 105% des Vertragsguthabens mindestens aber die eingezahlten Versicherungsprämien ohne Versicherungssteuer und ohne die bis zum Versorgungszeitpunkt fälligen Risikoprämien an die namentlich genannte(n) Person(en). Der Vertrag endet.

Bei KindersparER GO! ist bei Weiterführung des Vertrages durch das erwachsene Kind die Laufzeit lebenslang. Das bedeutet: ein monatlich flexibler Abruf auf das Vertragsguthaben ist möglich (Kündigung): Je nach gewählter Veranlagungsform wird der im klassischen Deckungsstock veranlagte Wert einschließlich einer etwaigen Gewinnbeteiligung und / oder das vorhandene Fondsvermögen ausgezahlt.

Bei fondsgebundener Veranlagung gilt: Eine Übertragung von Fondsanteilen ist nicht möglich.

Für den klassischen Deckungsstock sind Veranlagungsverluste ausgeschlossen. Für die fondsgebundene Veranlagung bietet KindersparER GO! keine Garantien auf Kapitalerhalt. Hierbei tragen Sie das volle Veranlagungsrisiko. Es kann daher auch zu einem teilweisen Verlust Ihres Kapitals bis hin zum Totalverlust kommen.

Bei vorzeitiger Kündigung (Rückkauf vor Laufzeitende), insbesondere bei kurzer Laufzeit, erhält die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer in der Regel aufgrund der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme nicht die gesamten Einzahlungen zurück.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen Verhältnissen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Bei Eintritt des Kindes in den Versicherungsvertrag sind daher die zu diesem Zeitpunkt geltenden steuerlichen Vorschriften und deren Folgen zu beachten. Wir können nicht ausschließen, dass dieser Vertrag dann als Novation gilt und die Weiterführung des Vertrages zu einer Steuerpflicht des Eintretenden in Höhe von 4% Versicherungssteuer auf das Vertragsguthaben führt.