Ab 9. Oktober 2025

Ab 9. Oktober 2025 treten europaweit neue Vorgaben im Zahlungsverkehr in Kraft. Diese Reformen sollen dafür sorgen, dass Zahlungen künftig noch schneller, sicherer und transparenter abgewickelt werden können. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das einen großen Schritt in Richtung moderner, digitaler Services. Konkret bringt diese Neuerung drei zentrale Änderungen mit sich, die Ihren Zahlungsverkehr im Alltag nachhaltig beeinflussen werden:

SEPA-Echtzeit-Überweisungen
(Instant Payments)

Empfänger-Überprüfung
(Verification of Payee)

Zahlungsanweisung (Erlagschein)
(Ablösung durch SB-Terminal mit OCR, etc.)
Mehr GESCHWINDIGKEIT
- Durch Echtzeit-Überweisungen innerhalb des EWR in Euro
- Geldtransfer innerhalb von wenigen Sekunden
- OCR (Texterkennung) am SB-Terminal für Belegscans
Mehr SICHERHEIT
- Mehr Sicherheit durch Empfänger-Überprüfung (VoP)
- Ziel: Betrugsversuchen und eigenen Fehlern vorbeugen
- Prüfung, ob IBAN und Name zueinander passen
Keine zusätzlichen KOSTEN - erhöhte EFFIZIENZ
- Verbesserte Leistungen - keine zusätzlichen Kosten
- SB-Terminal mit OCR (Texterkennung)
- Beratung und Hilfe durch unsere Betreuer:innen

Eine direkte Abgabe in die Überweisungsbox ist künftig nicht mehr möglich.
Stattdessen können Sie Überweisungen wie gewohnt ganz bequem im DolomitenBanking oder am SB-Terminal, etc. in Ihrer Filiale erfassen.
Falls Sie Unterstützung brauchen: Unsere Betreuer:innen helfen jederzeit gerne weiter.

Unsere SB-Terminals sind ab sofort mit moderner Texterkennung (OCR) ausgestattet.
Das bedeutet: Wenn Sie doch noch eine papierhafte Zahlungsanweisung (roter Erlagschein) einscannen wollen, werden die Daten automatisch erkannt und direkt ins Formular übernommen. So sparen Sie sich das mühsame Abtippen und können Ihre Überweisungen noch schneller und effizienter erledigen.
Bitte beachten Sie: Bei handschriftlich ausgefüllten Erlagscheinen kann die Texterkennung eingeschränkt sein. In diesem Fall können Sie die Daten jederzeit manuell ergänzen oder korrigieren.
Falls Sie Unterstützung brauchen: Unsere Betreuer:innen helfen jederzeit gerne weiter.

- Geldtransfer in Sekunden zwischen Zahlungskonten
- Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr
- Keine Zusatzkosten gegenüber Standard-Überweisungen
- Individuelle Limits pro Konto
Wann ist das sinnvoll? → Für besonders dringende Zahlungen.
Für regelmäßige Zahlungen (Miete, Gehalt, Rechnungen) bleibt die SEPA-Standardüberweisung die beste Wahl.
Als Standardeinstellung für Überweisungen im InternetBanking ist nach wie vor die „SEPA-Standard-Überweisung“ definiert. Für Überweisungen am SB-Terminal ist für Privat- sowie Unternehmer-Kunden die „SEPA-Echtzeit-Überweisung - Instant-Payments“ voreingestellt. Falls Sie eine Überweisung am SB-Terminal mittels „SEPA-Standard-Überweisung“ durchführen wollen, müssen Sie dies bei der Eingabe der Überweisungsdaten berücksichtigen (Auswahl).
Bitte beachten Sie:
In seltenen Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass aufgrund durchzuführender Prüfungen (Fraud-Detection, Embargo-Prüfungen, Sanktionen,…) die maximale Durchlaufzeit der Zahlung (insgesamte Durchlaufzeit max. 10 Sekunden) überschritten wird und Sie eine Ablehnung der Zahlung bekommen. Verwenden Sie für alltägliche oder kritische Zahlungen die SEPA-Standardüberweisung, um ungewollte Ablehnungen zu verhindern und eine zeitgemäße Zahlung gewährleisten zu können.

Noch mehr Sicherheit bei (Echtzeit-) Überweisungen:
Vor jeder Zahlungsfreigabe wird geprüft, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen. Nach der automatischen Prüfung erhalten Sie ein Ergebnis / einen Hinweis.

Ihre Angaben passen exakt zusammen.
Der angegebene Name der Zahlungsempfänger:in entspricht exakt dem hinterlegten Namen beim Empfängerkonto. Wenn auch nur ein Buchstabe vom Wortlaut der Kontobezeichnung abweicht, erhalten Sie den Hinweis „CLOSE MATCH“.
Bei einem „MATCH“ müssen Sie nichts weiter tun. Eine Freigabe der Zahlung kann erfolgen.

Ihre Angaben stimmen nur teilweise überein.
Beispielsweise eine kleine Abweichung (z. B. Stefan vs. Stephan)
Prüfen Sie den Namen und passen Sie ihn bei Bedarf an, bevor Sie die Überweisung freigeben.

Ihre Angaben passen nicht zusammen.
Kontrollieren Sie Ihre Eingabe und die Rechnung auf Tippfehler.
Im Zweifel: Kontaktieren Sie die Zahlungsempfänger:in und gleichen Sie die Daten ab.
Wenn Sie Betrug vermuten: Überweisung abbrechen.

Mögliche Gründe:
- Das Konto ist kein Zahlungskonto (z. B. Sparbuch)
- Das Konto wurde geschlossen
- Technischer Fehler bei der Prüfung
- Das Sparkonto oder der Empfänger befinden sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
Kontaktieren Sie im Zweifel die Empfänger:in und gleichen Sie die Daten ab oder versuchen Sie die Überweisung zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Sie entscheiden selbst, ob Sie die Zahlung anpassen, abbrechen oder trotzdem freigeben.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie eine Überweisung freigeben, bei der Ihre Angabe von Empfänger-Name und IBAN nicht vollständig übereinstimmen, ohne den Namen zu prüfen, wird das Geld womöglich an die falsche Empfänger:in geschickt. Die Bank haftet nicht, wenn die Überprüfung der Empfänger:in ordnungsgemäß durchgeführt wurde, Sie aber nicht darauf reagiert haben. In so einem Fall können Sie bei einer Falschüberweisung das Geld nicht von der Bank zurückfordern.

Die Empfänger-Überprüfung gilt grundsätzlich auch für Unternehmer-Kunden. Je nach Art der Datenanlieferung können die Standard-Einstellungen dabei variieren. Anlieferungen via Datenträger können vorerst weiterhin im bisherigen Format verarbeitet werden, ohne dass sofortiger Anpassungsbedarf besteht.
Für Sie als Unternehmer-Kunde ergibt sich daher aktuell kein zwingender Handlungsbedarf. Dennoch empfehlen wir, sich frühzeitig mit Ihrem Kundenbetreuer:in abzustimmen. So stellen Sie sicher, dass Ihre individuellen Standardeinstellungen rechtzeitig angepasst werden können und Ihre Buchhaltungs- bzw. Anlieferungssysteme optimal vorbereitet sind.
Bitte beachten Sie außerdem:
Bei Einzelüberweisungen durch Sie als Unternehmer:in im InternetBanking ist nach wie vor die „SEPA-Standard-Überweisung“ definiert. Für Überweisungen am SB-Terminal ist für Privat- sowie Unternehmer-Kunden die „SEPA-Echtzeit-Überweisung - Instant-Payments“ voreingestellt. Falls Sie eine Überweisung am SB-Terminal mittels „SEPA-Standard-Überweisung“ durchführen wollen, müssen Sie dies bei der Eingabe der Überweisungsdaten berücksichtigen (Auswahl).

Bitte beachten Sie:
Eine standardmäßige Empfänger-Überprüfung gibt mehr Schutz vor Fraud. Eine standardmäßige Empfänger-Überprüfung erhöht aber auch die Komplexität und das Risiko auf Kundenseite für technische Ablehnungen.
Nachstehend finden Sie noch häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Themen. Für alle anderen Anliegen stehen Ihnen unsere Berater:innen gerne persönlich in Ihrer Filiale oder telefonisch zur Verfügung.
Ab diesem Datum sind alle Banken in Euro-Ländern innerhalb des EWR (Europäischen Wirtschaftsraumes) verpflichtet die Durchführung von SEPA-Echtzeitüberweisungen aktiv anzubieten. Überweisungen funktionieren dann rund um die Uhr – in maximal 10 Sekunden. Neu ist für diese Banken außerdem die verpflichtende Empfänger-Überprüfung: Dabei wird der angegebene Name mit dem Namen des Inhabers der bei der IBAN des Empfängerkontos hinterlegt ist, abgeglichen. Dies mit dem Ziel Fehlerüberweisungen und Betrug vorzubeugen bzw. zu verhindern. Gleichzeitig wird die papierhafte Zahlungsanweisung (roter Erlagschein) abgelöst - Zahlungen laufen künftig digital.
Die bekannte papierhafte Zahlungsanweisung (roter Erlagschein) wird in Pension geschickt. Stattdessen können Sie künftig digitale Überweisungen im InternetBanking oder am SB-Terminal nutzen. Unsere Betreuer:innen helfen Ihnen gerne weiter.
Ja, selbstverständlich. Unsere Mitarbeiter:innen in den Filialen helfen Ihnen Schritt für Schritt beim Einrichten von DolomitenBanking oder beim Scannen von Rechnungs-QR-Codes. Auch persönliche Beratungen an den SB-Terminals sind möglich.
Die Empfängerüberprüfung gibt es
Zusätzlich können auch Island, Liechtenstein und Norwegen die gesetzlichen Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen.
Sie erhalten sofort eine Rückmeldung zum Status – ob die Überweisung angekommen ist oder nicht.
Ja – die Entscheidung liegt bei Ihnen. Wenn Sie eine Überweisung freigeben, bei der Ihre Angabe von Empfänger-Name und
IBAN nicht vollständig übereinstimmen, ohne den Namen zu prüfen, wird das Geld womöglich an die falsche Empfänger:in
geschickt. Die Bank haftet nicht, wenn die Überprüfung der Empfänger:in ordnungsgemäß durchgeführt wurde, Sie aber nicht
darauf reagiert haben. In so einem Fall können Sie bei einer Falschüberweisung das Geld nicht von der Bank zurückfordern.
Ja, z. B. bei Überweisungen außerhalb des EWR, in Fremdwährungen, bei SEPA-Lastschriften oder Eigenüberträgen.
Diese Informationen finden Sie hier.